Unverstärkte und verstärkte Ausklinkungen
Prinzipiell können Ausklinkungen ohne Querzugverstärkungen ausgeführt werden. Dazu sind zwei Bedingungen einzuhalten:
Querzugverstärkungen für Ausklinkungen sind somit für folgende Fälle anzuordnen:
Die Verstärkungen für rechtwinklige Ausklinkungen an den Enden von Biegestäben mit Rechteckquerschnitt sind in NCI NA.6.8.3 des Nationalen Anhanges geregelt. Hier kommen zwei Methoden zum Einsatz – aufgeklebte Verstärkungsplatten und eingeklebte Stahlstäbe – siehe Abbildung 1. Prinzipiell können aber alle Verstärkungen nach NCI NA.6.8.1 Verwendung finden.
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