von G.Eichbaum vom 09.April 2014
Allgemeines und Anwendung
Ausklinkungen bezeichnen ein örtliches Entfernen von äußeren Querschnittteilen des Bauteils – im Gegensatz zu Durchbrüchen, bei denen innere Querschnittsteile entfernt werden. Das Ziel von Ausklinkungen besteht darin, mit der Querschnittsreduzierung eine Verbindung zu anderen Bauteilen (z.B. bei einem Zapfenanschluss, Wechsel oder bei einer Gelenkausbildung eines Gerberträgers) zu ermöglichen. Eine weitere Anwendung liegt in der Nutzung der Ausklinkung als Endauflager. Somit können Ausklinkungen an den Enden eines Bauteils, aber auch dazwischen in rechtwinkliger und abgeschrägter Form entstehen – siehe Abbildung 1 und 2.
Normativ sind Ausklinkungen in DIN EN 1995-1-1:2010-12 Abschn. 6.5 Ausgeklinkte Bauteile geregelt. Zusätzlich gilt der Nationale Anhang DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08 mit den Abschnitten NCI Zu 6.5.1 und NCI Zu 6.5.2.
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