Lagesicherung
Die Lagesicherung der Bauteile muss nach DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08; NCI NA.12.1 (NA.5) gegeben sein. Sinn dieser Sicherung ist das Auseinandergehen der Verbindung bei Erschütterungen, während der Montage oder durch Quellen und Schwinden während der Nutzungszeit zu verhindern. Dazu werden u.a. Bolzen, Verschraubungen, Sondernägel, Dübel, Zapfen und Holz- oder Stahllaschen verwendet – siehe Abbildung 1, welche aber nicht der Kraftübertragung dienen und daher auch nicht mit bei der Berechnung der Tragfähigkeit des Versatzes angesetzt werden.
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